Heberlein, Trix1996-07-222020-01-042022-11-262020-01-042022-11-261996https://orlis.difu.de/handle/difu/90983Am 1.Januar 1996 tritt das KVG in Kraft. Niemand kann seine Auswirkungen auf die Spitäler und Pflegeheime heute schon vollständig prognostizieren. Die Leistungserbringer sind aber herausgefordert, auf die neuen Rahmenbedingungen und Vorschriften aktiv zu reagieren. Sie haben die Aufgabe, den in Zukunft größeren Handlungsspielraum mit der Entwicklung und Bereitstellung von effizienten organisatorischen, finanziellen, medizinischen und betriebswirtschaftlichen Strukturen und Maßnahmen zu nutzen.KVG und Spitäler. Chancen und Risiken.ZeitschriftenaufsatzI96020221GesetzgebungLeistungVergütungKrankenhauswesenSpitalPflegeheimAuswirkungQualitätskontrolleQualitätssicherung