Ruf, Dietmar2010-03-162020-01-042022-11-262020-01-042022-11-262010https://orlis.difu.de/handle/difu/143383Am 18.8.2009 ist die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft getreten. Der Anwendungsbereich der HOAI wird auf Architektur- und Ingenieurbüros mit Sitz im Inland beschränkt. Mit dem neuen Baukostenberechnungsmodell wird die Honorarfestsetzung von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt. Eine Bonus-Malus-Regelung schafft neue Anreize zum kostensparenden und qualitätsbewussten Planen und Bauen. Es gibt verbindliche und unverbindliche Regelungsbereiche. Die verbindlichen Regelungsbereiche sind die Teile 1 bis 5 sowie die Anlagen 3 bis 14 (Objektlisten und Leistungsbilder). Der unverbindliche Verordnungsteil besteht aus der Anlage 1 (Umweltverträglichkeitsstudie und bisherige Teile X-XIII der HOAI in der Fassung vom 1.1.1996) sowie der Anlage 2 (Besondere Leistungen). Die Honorare für Besondere Leistungen, die in der HOAI nicht abschließend aufgezählt sind, können ebenso frei vereinbart werden wie für die Leistungen der Anlage 1. Die Tafelwerte wurden durchgängig um 10 Prozent angehoben. In dem Beitrag werden die Änderungen der HOAI im Einzelnen erläutert. Außerdem wird auf die "Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT)" eingegangen, an der sich baden-württembergische Gemeinden seit langem bei der Vereinbarung der Stundensätze mit Architekten und Ingenieuren orientieren und dessen Grundwerk mit dem Stand August 2009 neu herausgegeben wurde.HOAI-Novelle 2009.ZeitschriftenaufsatzDH15926BebauungBauprojektBauauftragBaukostenArchitektIngenieurBauleistungHOAINeuordnung