2000-06-132020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520000942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/45111Zur Durchführung regelmäßiger Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden verschiedener Bundesländer bedarf es Vorschriften des Bundes: Erste Meldedaten-Übermittlungsverordnung des Bundes vom 18.7.1983 - BGBl. S.943. Diese Bundesverordnung wurde 1995 geändert und in die Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV) umbenannt. Diese wurde zum 1.1.2000 erneut geändert: Zweite Verordnung zur Änderung der 1. BMeldDÜV vom 25.11.1999 - BGBl. S.2391. Damit sollen Mängel im meldebehördlichen Rückmeldeverfahren beseitigt und eine Verbesserung der Qualität der kommunalen Melderegister erreicht sowie gewährleistet werden, dass die von den Meldebehörden zu speichernde Tatsache eines möglichen Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit auch bei einem Wohnungswechsel der dann zuständigen Meldebehörde übermittelt wird. difuÄnderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung.ZeitschriftenaufsatzDC0963PolizeiBehördeVerwaltungDatenaustauschEinwohnermelderegisterRegisterMelderechtPersonendaten