1989-12-212020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261989https://orlis.difu.de/handle/difu/553515Das nicht rechtskräftige Urteil befaßt sich mit den rechtlichen Bindungen, die sich für einen Erschließungsvertrag aus den §§ 1 ff, 123 und 125 BBauG ergeben, ferner mit der Vereinbarung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in einem Erschließungsvertrag, den Anforderungen an eine Anpassungskündigung und mit dem Verzicht auf vertragliche Ansprüche. Dem Sachverhalt des Urteils zugrunde liegt die Klage einer Stadt gegen einen Architekten zwecks Beibringung einer Vertragserfüllungsbürgschaft einer Bank aus einem Erschließungsvertrag. Die einzelnen Bestandteile des Erschließungsvertrages, über den das Gericht befinden mußte, werden eingangs aufgelistet. (hb)VertragserfüllungGemeindeArchitektVereinbarungKündigungRechtsprechungErschließungsvertragBürgschaftAnforderungRechtBundesbaugesetz§§ 1 folgende, 123, 125 BBauG. Urteil des OVG NW vom 12.7.1988 - AZ 3 A 1207/85. Nicht rechtskräftig.Zeitschriftenaufsatz141346