1988-07-042020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261987https://orlis.difu.de/handle/difu/542380Ein "eingeschränktes Gewerbegebiet", in dem Gewerbebetriebe bzw. Handwerksbetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, ferner Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal, Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig sind, entspricht seiner allgemeinen Zweckbestimmung nach noch dem Typus eines Gewerbegebietes. (-z-)GewerbegebietBebauungsplanBaugebietRechtsprechungMischnutzungBVerwG-UrteilRechtBaunutzungsverordnungEingeschränktes Gewerbegebiet. BauNVO §§ 1 Abs.4-9, 8. BVerwG, Beschluß vom 15.4.1987 - 4 B 71.87 - OVG Koblenz.Zeitschriftenaufsatz129842