2005-01-112020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/129086§ 78 VwVfG: Ein gemeinsamer Kreuzungspunkt zweier Straßenplanungen mag im Einzelfall für die Anwendung des § 78 Abs.1 VwVfG ausreichen, führt aber nicht notwendig dazu. Ein erhöhter planerischer Koordinierungsbedarf, der eine Kompetenzverlagerung erzwingt, wird in der Praxis die Ausnahme bleiben. difuGemeinsamer Kreuzungspunkt zweier Straßenplanungen. BVerwG, Beschluss vom 4.8.2004 - 9 VR 13/04.ZeitschriftenaufsatzDC4754VerkehrStraßenverkehrStraßenplanungPlanungskoordinationPlanungskompetenzPlanfeststellungsverfahrenPlanfeststellungsbeschluss