Tollmann, Claus2008-12-052020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520080943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/165772Das Bundes-Bodenschutzgesetz hat mit dem gefahrenabwehrrechtlichen Dogma gebrochen, wonach die Zustandsverantwortlichkeit mit dem Verlust des Eigentums endet. Die Zustandsverantwortlichkeit des früheren Grundeigentümers ist von Teilen des Schrifttums vehement kritisiert und von einigen Autoren für verfassungswidrig befunden worden. Der Beitrag untersucht, ob diese Kritik berechtigt ist.Die Zustandsverantwortlichkeit des früheren Grundeigentümers gemäß § 4 Abs. 6 BBodSchG: ein Irrläufer der Geschichte?ZeitschriftenaufsatzDM08112502UmweltschutzBodenschutzUmweltschutzrechtEigentümerGefahrenabwehrBundesbodenschutzgesetzGrundeigentumBodenkontaminationZustandsverantwortlichkeit