2002-11-222020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520020942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/47308Art.1 Nr.1 und Nrn. 2 bis 5 der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (35. ÄndVStVR) vom 14.12.2001 - BGBl. S.3783. Duch eine Änderung der StVO wurde unter bestimmten Voraussetzungen die Benutzung des Seitenstreifens einer Straße als Fahrspur zugelassen. Des Weiteren wurde die Möglichkeit geschaffen, bevorrechtigte Parkplätze auch für größere Bereiche als allein für Anwohner einzurichten. difuÄnderung der StVO - Befahren von Seitenstreifen, Anwohnerparkplätze.ZeitschriftenaufsatzDC3220StraßenverkehrsregelungIndividualverkehrKraftfahrzeugParkenAnwohnerparkenSeitenstreifen