Brinkmeier, Stephan2003-02-102020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520013-8258-6064-7https://orlis.difu.de/handle/difu/186875Die Auseinandersetzung mit dem Thema der direkten Vertragsbeziehungen zwischen Mieterhaushalten und den Trägern der Ver- und Entsorgung beginnt in der Arbeit zunächst mit einer Darstellung der bestehenden Vertragsstrukturen im Dreiecksverhältnis Mieter, Vermieter, Versorger mit den Modalitäten der Abwicklung dieser Verträge, um die Vorzüge einer separaten Abrechnung des Wassergeldes mit den Mietern zu verdeutlichen. Im Zentrum der Arbeit stehen das für die Wasserlieferungsverhältnisse maßgeblichen Regelungswerk, die "Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und die inzwischen außer Kraft getreten Vorschrift des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 MHG. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, mögliche Rechtsgrundlagen einer Kontrahierungspflicht der Wasservorsorgungsunternehmen auch gegenüber Mietern aufzuzeigen und die allgemeinen zivil-, kartell- und öffentlich-rechtlichen Vorschriften danach zu untersuchen, ob sich aus ihnen wie aus der energierechtlichen Vorschrift des § 10 Abs. 1 EnWG, ein Abschlusspflicht der Wasserversorger gegenüber "jedermann" ergibt. goj/difuKontrahierungszwang in der Wasserwirtschaft. Die Vertragsabschlußpflicht der Wasserlieferanten gegenüber Mietern und sonstigen an einem Grundstück nicht dinglich Berechtigten.MonographieDW10822VersorgungWasserversorgungWasserwirtschaftVertragRechtsformPrivater HaushaltDirektvertragKontrahierungszwang