1984-06-252020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251984https://orlis.difu.de/handle/difu/506286Mieterhöhungen nach § 3 MHG (Modernisierung) sind nur in dem durch § 5 WiStG gezogenen Rahmen zulässig. Der seit dem 1.1.1983 geltende § 541 b BGB erwähnt die Höhe der nach der Modernisierung zu erwartenden Miete ausdrücklich als ein für die Entscheidung über die Duldungspflicht des Mieters maßgebliches Kriterium. Dies deutet darauf hin, dass der Vermieter durch § 3 MHG nicht die Möglichkeit haben soll, beliebig hohe Kosten der dort beschriebenen Art auf die Miete umzulegen. rhBaurechtRechtWohnungMietrechtMiethöheMieterhöhungModernisierungWohnraumBeschlussRechtsentscheidRechtsprechungOLG-UrteilOLG Karlsruhe, Beschluß v. 19.8.1983 - Az. 3 ReMiet 3/83.Zeitschriftenaufsatz088834