1999-08-232020-01-032022-11-262020-01-032022-11-261997https://orlis.difu.de/handle/difu/50289Das Raumordnungsverfahren mit integrierter UVP beurteilt den Trassenverlauf der geplanten Magnetschwebebahn Hamburg-Berlin (Transrapid) im Planabschnitt Berlin Brandenburg. Nach Abwägung der Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung steht das Ergebnis, daß nur die sog. "Nordtrasse", in Bündelung mit der Autobahn (BAB 24 und BAB 10) sowie die westliche bzw. nordöstliche Stadteinführung nach Berlin den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. Der entscheidende Unterschied zwischen der nördlichen und südlichen Trassenführung liegt in der Bündelbarkeit mit den bereits vorhandenen landschaftszerschneidenden Infrastrukturen. Die "Südtrasse" (über Perleberg und Nauen), die auf größeren Abschnitten zwar auch mit der Bahnstrecke Hamburg-Berlin gebündelt und parallel zu Hochspannungsfreileitungen geführt werden kann, hat eine geringere Entlastungswirkung, es treten Neuzerschneidungen in Abschnitten mit freier Trassierung auf, sie entspricht in den Umweltbelangen "Tiere und Pflanzen", "Boden" und "Landschaft" ebenso wenig den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung wie eine nordwestliche Stadteinführung nach Berlin. Die beiden möglichen Zielbahnhöfe in Berlin, Lehrter Bahnhof und Papestraße, entsprechen den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung soweit sie eine Weiterführung der MSB über Berlin hinaus ermöglichen. goj/difuLandesplanerische Beurteilung Magnetschwebebahn Berlin-Hamburg (Transrapid), Planabschnitt Berlin Brandenburg vom 24. Juni 1997.Graue LiteraturDF2917MagnetschwebebahnRaumordnungRaumordnungsverfahrenPlanungsrechtTrasseSchienenverkehrRaumwirkungUmweltUmweltverträglichkeitsprüfungBewertungVerfahrensablaufLandesplanungTransrapid