Oebbecke, Janbernd2015-11-182020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520150012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/212670Auch im überwiegend landesgesetzlichen Denkmalrecht spielen Europäisierung und Internationalisierung eine zunehmende Rolle. Wichtige Impulse gehen etwa von der Welterbekonvention der UNESCO aus. Bei unbeweglichen Denkmälern ist eine Reihe von Ländern auf das deklaratorische Schutzsystem umgestiegen. Unabhängig vom Schutzsystem spielt die Begründung der Denkmaleigenschaft eine zentrale Rolle bei der Rechtskontrolle der Privaten auferlegten Beschränkungen. Bis auf Bayern wird § 894 BGB für bedeutsame Bodenfunde in ganz Deutschland durch das Schatzregal verdrängt. Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes kann sich der Denkmaleigentümer gegen erhebliche Beeinträchtigungen seines Denkmals gerichtlich wehren. Wegen des auch die Kulturgüter erfassenden Umweltbegriffs des unionsrechtlich geprägten UVP-Rechts können auch anerkannte Verbände des Denkmalschutzes von den umweltrechtlichen Möglichkeiten der Verbandsklage Gebrauch machen.Entwicklungen und Tendenzen im deutschen Denkmalrecht.ZeitschriftenaufsatzDCF1535StädtebaurechtDenkmalschutzBodenrechtEigentumsrechtDenkmalrechtSchutzsystemSchutzzweck