Schaller, Hans1998-08-202020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2519980942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/44539Bei Auftragsvergabe der öffentlichen Hand sind in einer Reihe von Fällen sog. Schwellenwerte festgelegt, bei deren Überschreitung eine EU-weite Ausschreibung für die öffentlichen Auftraggeber (§§ 57 a-c Haushaltsgrundsätzegesetz) zwingend vorgeschrieben ist. Die Europäische Kommission hat der Bundesregierung die vom 1.1.1998 bis 31.12.1999 in ECU festgelegten Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge der öffentlichen Auftraggeber und der Sektorenauftraggeber bekanntgegeben. difuÄnderung des Gegenwertes der Europäischen Rechnungseinheit.ZeitschriftenaufsatzDC0391AuftragsvergabeVerwaltungWettbewerbVergabeGrenzwertÖffentlicher Auftrag