Jachmann, Monika1992-04-092020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261991https://orlis.difu.de/handle/difu/569521Verkauft ein Privatmann ein Grundstück inklusive Erschließung, muß er dem Käufer eventuell entstehende Mehrkosten bei der Erschließung, über die die Gemeinde entsprechend ihrer Erhebungspflicht gemäß Pargr. 127 Abs. 1 Baugesetzbuch einen Beitragsbescheid erläßt, ersetzen.Verkauft nun die Gemeinde ein Grundstück, nimmt sie wie eine Privatperson am Rechtsverkehr teil.Die Kosten, die der Gemeinde durch die Erschließung entstehen, sind jedoch gesetzlich dem öffentlichen Abgabenrecht zugeordnet.Die Gemeinde hat also einen gesetzlichen Anspruch gegen den Käufer auf Zahlung der Erschließungskosten, während der Käufer einen entgegengesetzten Anspruch aus dem Kaufvertrag hat.Die Autorin schlägt zur Lösung dieses Konflikts unter anderem vor, den Eigentumsübergang erst nach der erfolgten Erschließung durch die Gemeinde eintreten zu lassen, so daß den Käufer keine Pflicht zur Erstattung der Kosten trifft.Die Arbeit bezieht sich auf bayerisches Landesrecht. lil/difuErschließungsbeitragBaugesetzbuchBeitragspflichtGrundstücksrechtGrundstückskaufKommunalabgabengesetzVerwaltungsverfahrensrechtZivilrechtVertragsrechtVerwaltungsrechtKommunalrechtFinanzwesenBaurechtRechtBodenrechtVereinbarungen über Erschließungsbeiträge im Rahmen von Grundstücksverträgen mit Gemeinden.Graue Literatur157513