Hammerl, Christoph1999-12-312020-01-042022-11-262020-01-042022-11-261997https://orlis.difu.de/handle/difu/76588Die Studie behandelt die Harmonisierung des Rechts in den Mitgliedstaaten der EG. Eine Harmonisierung durch homogenisierte Rechtsordnung der Mitgliedstaaten, sollte nur dort erfolgen, wo die EG dazu in den Gründungsverträgen explizit ermächtigt wurde. Sonst ist grundsätzlich an ein Fortbestehen der Rechtsordnungen in den einzelnen Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit gedacht. Probleme tauchen etwa im Bereich des freien Warenverkehrs auf, denn hier gilt im jeweiligen Regelungssystem eines Mitgliedstaats für das supranationale Recht der EG ein Anwendungsvorrang. So ist es möglich, daß der Bürger aus Mitgliedstaat A gegenüber Mitgliedstaat B sich darauf berufen kann, dessen Regelungen entsprächen nicht dem Primärrecht der EG. Bei Bindung an primärrechtswidrigen Bestimmungen besteht ein erhebliches Benachteiligungsverbot des Bürgers des Mitgliedstaates B als Inländer. Der Begriff Inländerdiskrimminierung wird anhand des Gemeinschaftsrechts ausführlich diskutiert. kirs/difuInländerdiskriminierung.MonographieDW5186GesetzgebungEinwohnerEuroparechtHarmonisierungInländerdiskriminierungDiskriminierungGemeinschaftsrecht