Kiehle, Wolfgang2017-09-132020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520171439-7242https://orlis.difu.de/handle/difu/238209Das Erbbaurecht ist in den Kommunen historisch als sozialpolitisches Instrument zur Schaffung von preiswertem Wohnraum, für Mietwohnungsbau und für selbst genutztes Eigentum eingesetzt worden - diese Notwendigkeit wird von den meisten Kommunen heute nicht mehr gesehen. Auch auf Seiten der Nutzer ist das Erbbaurecht oft nicht beliebt - in Niedrigzinsphasen ist die liquide Belastung oft schon beim Kauf des Grundstücks höher. Durch die typische Wertsicherung des Erbbaurechtszinses steigt die Belastung im Gleichschritt mit der Inflation - in der Regel also kontinuierlich - an, während sie beim Kauf des Grundstücks bis zur Tilgung des Darlehensteils für den Grundstückskauf konstant bleibt und danach entfällt.Kommunen und Erbbaurecht.ZeitschriftenaufsatzD1705348BaurechtErbbaurechtGemeinde