ERTEILT2019-05-032020-01-062022-11-252020-01-062022-11-252018https://orlis.difu.de/handle/difu/256766Radschnellverbindungen (RSV) sind besondere Verkehrsanlagen, die hohe Qualitätsanforderungen erfüllen sollen. Diese Qualitätsanforderungen müssen sich aus Sicht der AGFK Niedersachsen/Bremen auch auf die Gestaltung erstrecken, weshalb die AGFK ein einheitliches Corporate Design für RSV für erforderlich hält. Das zentrale Ziel ist nach Ansicht der AGFK, dass RSV von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie anderen Verkehrsteilnehmenden eindeutig identifiziert werden können. Darum hält die AGFK eine bundesweit einheitliche Gestaltung für notwendig. Dieses Corporate Design muss RSV vorbehalten sein. Die wichtigsten Elemente eines Corporate Designs für RSV sind Randmarkierungen mit farbigen Elementen und ein einheitliches Logo, das u. a. für wegweisende Beschilderung und begleitende Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt wird. Besonderer Handlungsbedarf besteht bezüglich der Gestaltung und den verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen für Fahrradstraßen, da diese eine wesentliche Führungsform von RSV sind.IDSCorporate Design für Radschnellverbindungen. AGFK-Positionspapier.Graue LiteraturZRHUVB4FDS1924Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen -AGFK- Niedersachsen/Bremen, HannoverIndividualverkehrFahrradverkehrInfrastrukturFahrradinfrastrukturHandlungsempfehlungCorporate DesignRadschnellweg