Biedenkopf, Kurt HansKellmann, Christof1980-11-282020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261970https://orlis.difu.de/handle/difu/466237Den öffentlichen Gebietskörperschaften, insbesondere des Gemeinden kommt angesichts ihres Wegemonopols für die Probleme der Energieversorgungswirtschaft eine Schlüsselstellung zu, die sie bisher dazu benutzt haben, die in der Versorgungswirtschaft bestehenden monopolistischen Angebotsstrukturen auszubauen und zu sichern. Die Verlegung von Leitungen ist eine Sondernutzung der Straßen, für die zwar eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis erforderlich, aber auch genügend ist. Aus dem Rechtsgedanken des Monopolmißbrauchs, der auch im öffentlichen Recht Anwendung findet, kann sich nach Meinung der Gutachter unter bestimmten Bedingungen ein Anspruch auf Einräumung des Rechtes zur Sondernutzung ergeben. Die Gebietskörperschaften können sich zur Aufrechterhaltung von Versorgungsmonopolen oder von Demarkationsverträgen nicht auf ihr Eigentum an öffentlichen Wegen berufen.WegemonopolVersorgungsmonopolEnergieversorgungsleitungKartellrechtEnergieversorgungRechtVersorgungswirtschaftSondernutzungEigenversorgungDie wege- und kartellrechtliche Problematik der Verlegung von Energieversorgungsleitungen für den Eigenbedarf.Graue Literatur044534