Thomas, Christian2017-03-062020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520170173-363Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/240797Die Anforderungen an die etwa 1,3 Millionen Anlagen, die in Deutschland mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, ergeben sich bis dato aus den 16 Landes-Verordnungen. Dieses diffuse Bild soll nun durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) des Bundes abgelöst und dadurch ein einheitliches System zur Einstufung von Stoffen und Gemischen geschaffen sowie Anforderungen an die Anlagen, die mit diesen Substanzen umgehen, festgelegt werden.Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.ZeitschriftenaufsatzDM17021022UmweltschutzSchadstoffWasserverschmutzungWasserrechtAnlagensicherheitVerordnungGewässerschutzBundesrechtLandesrechtTechnische AnlageAnlagenverordnungWassergefährdungGefahrstoff