Wernick, Martina1998-02-052020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251996https://orlis.difu.de/handle/difu/104208Ambitionierte Zielsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, durch flächendeckenden Schutz, Pflege und Entwicklung eine weitere erhebliche oder nachhaltige Verschlechterung des Zustandes von Natur und Landschaft zu vermeiden, auch wenn künftige Eingriffe nicht verhindert werden können. Über 15 Jahre nach Einführung der Eingriffsregelung läßt sich deren mangelnde Umweltwirksamkeit an der Diskrepanz zwischen Zielsetzung und dem tatsächlichen Zustand von Natur und Landschaft abschätzen. Die Arbeit will 1. die aktuellen Möglichkeiten und Probleme verschiedener Formen von Erfolgskontrollen zur Effektivierung der Eingriffsregelung mit ihren inhaltlichen, methodischen, naturschutzrechtlichen und strategischen Aspekten diskutieren und grundsätzliche Anforderungen an Erfolgskontrollen im Rahmen der Eingriffsregelung formulieren; 2. anhand eines Fallbeispiels (Verlegung einer Straße zwischen Bad Salzdetfurth und Östrum) eine Erfolgskontrolle sowohl des Genehmigungsverfahrens als auch der Umweltwirksamkeit der festgesetzten Kompensationsmaßnahmen praktisch durchführen; 3. hieraus Vorschläge und Hinweise zur weiteren Durchführung von Erfolgskontrollen zu Ausgleich und Ersatz bei Straßenbauvorhaben entwickeln. sg/difuErfolgskontrolle zu Ausgleich und Ersatz nach § 8 BNatSchG bei Straßenbauvorhaben.MonographieS97150034StraßenbauBehördeErfolgskontrolleBundesnaturschutzgesetzNaturschutzLandschaftspflegeBiotopGewässergüteBebauungVerkehrUmweltschutzLandschaftNaturEingriffsregelungKompensationAusgleichErsatz