Eichholz, Reinald1997-11-282020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2919973-922975-50-Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/274916Die National Coalition spricht sich dafür aus, im weiteren Gesetzgebungsverfahren der Subjektstellung von Kindern als Träger eigener Rechte unter allen relevanten Gesichtspunkten konsequenter Rechnung zu tragen. Weitergehende Mitbestimmungs-, Widerspruchs- und Antragsrechte des Kindes sowie eine stärkere persönliche Beteiligung von Kindern in den sie betreffenden Verfahren sollten dazu beitragen, die Rechte des Kindes besser zu verwirklichen. Mit dem Ziel, das Reformwerk unter diesem Gesichtspunkt kritisch zu diskutieren und entsprechende Forderungen in die Gesetzgebungsdebatte einzubringen, führte die National Coalition am 10.September 1996 eine Fachveranstaltung durch, die hier dokumentiert wird. In dem Fachgespräch wurden die drei wesentlichen Komplexe der Reform des Kindschaftsrechts behandelt: 1. Vertretung von Kinderinteressen im Verfahren (u.a. "Anawalt des Kindes"), 2. Materiellrechtliche Bestimmungen zur Stärkung der Rechtsstellung des Kindes, 3. Umsetzung der Kinderrechte im Sorge- und Umgangsrecht. difuErstes "Kinderkoalitionsgespräch". Beteiligungsrechte für Kinder bei der Reform des Kindschaftsrechts. Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention. Ergebnisse und Positionen.Graue LiteraturDR2401PartizipationKindRechtGesetzgebungZivilrechtUNOKonventionGesetzesreformKindschaftsrecht