Frauenstein, Jörg2010-12-162020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252010https://orlis.difu.de/handle/difu/159966Nach § 1 BBodSchG besteht der Zweck des Gesetzes u. a. darin, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren und der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen so zu sanieren, dass die Gefahrenschwelle dauerhaft unterschritten wird. Während die Vorsorge auf einen langfristigen Schutz und Erhalt der Bodenfunktionen abzielt, geht es bei der Nachsorge im Wesentlichen darum, in einem räumlichen, zeitlichen und kausal überschaubaren Zusammenhang konkret erkennbare Gefahren abzuwehren. Der nachsorgende Bodenschutz umfasst die systematischen Arbeitsschritte Erfassung, Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen und altlastverdächtigen Flächen im Hinblick auf das Gefahrenpotenzial, die Feststellung des Sanierungserfordernisses, die Sanierung festgestellter schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten sowie ggf. Maßnahmen der Nachsorge nach Schlussabnahme einer Sanierungsmaßnahme.Stand und Perspektiven des nachsorgenden Bodenschutzes.Graue LiteraturU1X3406VDL00041urn:nbn:de:kobv:109-opus-86186BodenschutzSchadstoffBodenanalyseBodenbelastungBundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)NachsorgeNachhaltigkeitBodensanierung