1998-09-142020-01-032022-11-252020-01-032022-11-251996https://orlis.difu.de/handle/difu/49486Der Berliner Senat hat im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Anlagenüberwachung zwischen 1991 und 1995 ein dreiphasiges Vollzugsprogramm zum § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG durchgeführt, das die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen zur Reststoffvermeidung und -verwertung verpflichtet. Die dabei durchgeführte Reststoffdatenerhebung zeigt, daß in den Anlagen zwischen 10% und 85% der Reststoffe als Abfall beseitigt werden. Die Verwertungsquoten sind damit höher, als zunächst aufgrund der Erfahrungen aus anderen Bundesländern zu erwarten gewesen wäre. Auf Grundlage der Reststoffdatenerhebung wurde für die weitere Vorgehensweise eine Prioritätensetzung für konkrete Anlagenuntersuchungen vorgenommen. Eine Untersuchung in 73 Anlagen führte zu dem Ergebnis, daß die als Abfall beseitigte Reststoffmenge um ca. 2/3 verringert werden könnte, wenn die in den technischen Stellungnahmen vorgeschlagenen Maßnahmen vollständig berücksichtigt würden. Handlungsschwerpunkt sollte jetzt eine gezielte Einzelanlagenuntersuchung sein, da die Potentiale sich nicht gleichmäßig auf alle Anlagen verteilen. Bei den noch nicht untersuchten Anlagen ist nur noch ein geringes Vermeidungs- und Verwertungspotential zu erwarten. eh/difuBerliner Vollzugsprogramm zur Durchführung des Reststoffvermeidungs- und -verwertungsgebotes nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Ergebnisse der drei Programmphasen.Graue LiteraturDF2097BundesimmissionsschutzgesetzAbfallverwertungDatenerhebungEntsorgungReststoffvermeidungReststoffVollzugsprogrammAnlagetypEmpfehlung