Huang, Chii-Chen1991-01-282020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261989https://orlis.difu.de/handle/difu/560563Nach langer Auseinandersetzung mit der Problematik der Verfassungsmäßigkeit der im chinesischen Polizeistrafgesetzbuch (1943) geregelten Vorschriften über die Verhängung der Haft und Zwangsarbeit durch die Polizeibehörden hat der chinesische Verfassungsspruchkörper 1980 diese Vorschriften als "unvereinbar mit der Verfassung" erklärt. 1987 wurde vom Innenministerium der Republik China (Taiwan) der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Wahrung der Gesellschaftsordnung ausgearbeitet, von der Regierung verabschiedet und dem Parlament vorgelegt. Die Literatur und das amtliche Dokument über die Ausarbeitung dieses Entwurfs haben deutlich gezeigt, daß mehrere Grundsätze des deutschen Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten (OWiG) herangezogen worden sind, aber mit dem beachtlichen Unterschied, daß der Entwurf in der Zukunft nicht für alle Verwaltungsbehörden, sondern nur für die Polizeibehörden anwendbar sein soll. Der Autor nimmt eine rechtsvergleichende Untersuchung über die Entpönalisierung und Entpolizeilichung zwischen der Bundesrepublik und der Republik China vor und unterbreitet Reformvorschläge für das nationalchinesische Polizeirecht. alf/difuPolizeirechtStrafrechtPolizeigeschichteOrdnungswidrigkeitRechtsprechungAmtshilfeVerwaltungsverfahrenPolizeiInstitutionengeschichteRechtsgeschichteVerfassungsrechtGesetzgebungRechtsvergleichungVerwaltungsrechtRechtVerwaltungEntpönalisierung und Entpolizeilichung der Verwaltung - Eine rechtsvergleichende Studie zur Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik China.Graue Literatur148522