2006-09-072020-01-042022-11-262020-01-042022-11-262004https://orlis.difu.de/handle/difu/131014Durch die Raumordnungsgesetz-Novelle 2004 besteht für die Gemeinden in Österreich die Möglichkeit, im Flächenwidmungsplan Bereiche zu kennzeichnen, die zur Erfüllung von Versorgungsfunktionen besonders geeignet sind. In solchen gekennzeichneten Bereichen (Orts- bzw. Stadtkernbereiche) entfällt das Erfordernis einer Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe. Der Leitfaden soll für die Gemeinden und Ortsplaner ein Hilfsmittel für eine Abgrenzung derartiger Orts- und Stadtkernbereichen darstellen. An einer Beispielgemeinde (Stadtgemeinde Oberndorf) wurde als Ermittlungsmethode eine computergestützte rasterbasierte GIS- Analyse durchgeführt, die gewährleistet, dass nach einheitlichen Kriterien vorgegangen werden kann und somit eine entsprechende Qualität der Strukturuntersuchung, der notwendigen Analysen und der darauf aufbauenden Abgrenzung und damit ein größtmögliche Anwendbarkeit bzw. Übertragbarkeit gegeben ist. Die für die Kennzeichnung im Flächenwidmungsplan erforderliche parzellenscharfe Abgrenzung der Orts und Stadtkernbereiche wird durch die Gemeinden (Ortsplaner) vorgenommen. Im Rahmen einer Änderung des Flächenwidmungsplanes können dann solche Bereiche im Flächenwidmungsplan mit einer entsprechenden Signatur (laut Darstellungsverordnung für Flächenwidmungspläne) gekennzeichnet werden. Die Landesregierung ist für die aufsichtsbehördliche Genehmigung zuständig. goj/difuOrts- und Stadtkernabgrenzung. Leitfaden.Graue LiteraturDF10519OrtskernStadtkernBestandsaufnahmePlanungshilfeMethodeRaumordnungPlanungsbeispielAbgrenzungGeographisches InformationssystemBebauungsstrukturDatenanalyse