2005-03-032020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520050340-7497https://orlis.difu.de/handle/difu/129159GG Art.3 Abs.1, Art.74 Nr.18 a.F.; BauGB §§34, 131 Abs.1 Satz 1: 1) Die Anwendbarkeit einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung, die die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegelt, auch auf "zentrale" Grundstücke des unbeplanten Innenbereichs steht mit § 131 Abs.1 Satz 1 BauGB in Einklang. 2) Eine daraus folgende unterschiedliche Behandlung von Grundstücken im beplanten und im unbeplanten Innenbereich ist mit Blick auf den Gleichheitssatz des Art.3 Abs.1 GG sachlich gerechtfertigt. Dasselbe gilt für die unterschiedliche Behandlung von Grundstücken, die vollständig innerhalb der Tiefenbegrenzung liegen, und solchen, die darüber hinausreichen. BVerwG, Urteil vom 1.9.2004 - 9 C 15.03. difuErschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene Grundstücke; Erschließungsvorteil; Bodenrecht; Tiefenbegrenzung im ungeplanten Innenbereich; Gleichheitssatz; Abgabengerechtigkeit.ZeitschriftenaufsatzDC4827ErschließungsbeitragsrechtGebührVerteilungErschließungsaufwandBaugebietBodenrechtBeitragsrechtErschließungsvorteilGleichheitssatzTiefenbegrenzungGrundstücksbegriffGrundstücksflächeAnbaustraßeUnbeplanter InnenbereichBeplantes Baugebiet