Guckelberger, Annette2009-09-042020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520090012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/167870Im deutschen Recht wird seit langem zwischen Eisen- und Straßenbahnen unterschieden. Neuerdings gibt es jedoch sog. Mehrsystem- oder Zweistadtbahnen, die sowohl als Eisen- als auch Straßenbahn verkehren können. Soll für derartige Fahrzeuge eine neue Schienenstrecke eingerichtet werden, stellt sich in der Praxis die interessante Frage, ob dafür eine Planfeststellung nach § 18 AEG oder nach § 28 PBefG erforderlich ist. Sind eisenbahnrechtliche Betriebsanlagen vorhanden, die von derartigen Fahrzeugen als Straßenbahnen befahren werden sollen, ist zu klären, wie sich der Übergang zum Straßenbahnprojekt am besten bewältigen lässt.Tram-Trains als Phänomen zwischen Allgemeinem Eisenbahn- und Personenbeförderungsrecht.ZeitschriftenaufsatzDM09080301Öffentlicher VerkehrStadtbahnEisenbahnStraßenbahnPlanfeststellungPlanungsrechtZulassungSchienenfahrzeugEisenbahnrechtUmwidmungBetriebsanlageMehrsystemfahrzeugPersonenbeförderungsrecht