Faber, Ferdinand1982-04-012020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261980https://orlis.difu.de/handle/difu/485018Das Altstadterhaltungsgesetz von 1967 traf besondere Bestimmungen zum Schutz des Stadtbildes der Salzburger Altstadt. Die drei bis 1975 erfolgten Novellen bringen Veränderungen in verschiedenen Belangen (Bestimmungen für Bauten im Stockwerkeigentum, Neuumgrenzung des Schutzgebietes u.a.), ohne tiefgreifende Änderungen vorzunehmen. Die 1980er-Novelle enthält wesentliche Neuerungen. Davon sind hervorzuheben der Schutz des Gebäudeinneren, vollständiger Gebäudeschutz bis zur amtlichen Feststellung der Erhaltungswürdigkeit, Wohnraumschutz, Einbezug unbebauter Flächen in den Stadtbildschutz u.a. Das neue Gesetz gliedert sich in vier Abschnitte. 1. Schutz der Salzburger Altstadt, 2. Sachverständigenkommission, 3. Altstadterhaltungsfonds und 4. Wiederherstellung und Strafbestimmungen. Der Artikel gibt Kommentare zu den einzelnen Paragraphen. ws/difuAltstadterhaltungsgesetzStadtbildGebäudeschutzGesetzKommentarSanierungEinführung in das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980.Aufsatz aus Sammelwerk066682