Pitschas, Rainer2005-11-182020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520050179-2318https://orlis.difu.de/handle/difu/135596Das Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention" (PrävG), dessen Erlass von der Bundesregierung seit dem Jahr 2004 sorgfältig vorbereitet und 2005 in den Bundestag eingebracht wurde, zählte zu den wichtigen Vorhaben der Modernisierung des Gesundheitswesens in dieser Legislaturperiode. Im Gesetzgebungsverfahren gleichwohl am Votum des Bundesrates gescheitert, unterfällt es nunmehr und mit Blick auf die Bundestagswahlen am 18. September 2005 dem Grundsatz der parlamentarischen Diskontinuität. Die Sachgründe für das Scheitern des Gesetzgebungsvorhabens ergeben sich aus den Referaten, die während der siebten Speyerer Gesundheitstage gehalten wurden. Es fehlte, wie ersichtlich wird, an der notwendigen "Reife" des Gesetzentwurfes. Zugleich aber lassen die auf der Tagung vorgetragenen Überlegungen der Praktiker und Wissenschaftler erkennen, dass es für die Erhaltung bzw. Förderung der Gesundheit aller Bürger höchste Zeit und unabweisbar ist, mehr als ein einzelnes Gesetz zur Gesundheitsvorsorge und Krankheitenfrüherkennung, nämlich ein "Präventionsgesetzbuch" für die Querschnittsmaterie des Präventionsrechts zu schaffen. difuPrävention im Gesundheitswesen. Leitvorstellungen und Eckpunkte für ein Präventionsgesetz des Bundes. Referate der 7. Speyerer Gesundheitstage am 14./15. April 2005.Graue LiteraturDF9902GesundheitswesenGesundheitsvorsorgeSozialmedizinGesetzPräventionsgesetzGesundheitsförderung