Blum, Roger2009-03-102020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620090173-1564https://orlis.difu.de/handle/difu/166519Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob eine in einem "Vertrag für die Überlassung eines volkseigenen Grundstücks an Bürger für Erholungszwecke" geschlossene Vereinbarung über die Umlage von regelmäßig wiederkehrenden öffentlichen Lasten Vorrang vor der gesetzlichen Regelung des § 20 a Abs. 1 S. 1 SchuldRAnpG hat.Der Vorrang von Umlagevereinbarungen an ehemals volkseigenen Grundstücken vor § 20 a Abs. 1 SchuldRAnpG.ZeitschriftenaufsatzDM09030305WohnungswesenWohnenWohngebäudeGrundstückErholungFreizeitKostenAbwasserUmlegungRechtsprechungVolkseigentumGrundstückseigentümerDatscheLaubeAbgabeAbwassergebühr