Röchling, Walter2010-11-262020-04-272022-11-292020-04-272022-11-292009978-3-8329-3978-6https://orlis.difu.de/handle/difu/271702Durch das FGG-Reformgesetz hat der Gesetzgeber die Verfahrenspflegschaft für minderjährige Kinder (§ 50 FGG a.F.) grundlegend reformiert. Die Regelung ist entsprechend den Zielen der Gesamtreform (Stärkung des Kindeswohls, Stärkung der Eigenverantwortung der Eltern zur Bewältigung ihrer familienrechtlichen Probleme) insgesamt neu formuliert worden. Dies wird dazu führen, dass zukünftig deutlich mehr Verfahrensbeistände bestellt werden, "da das Gericht hierzu bei Vorliegen der Voraussetzungen künftig verpflichtet" ist, so der Gesetzgeber ausdrücklich. Der Verfahrensbeistand als Interessenvertreter des Kindes in Kindschaftsverfahren ist somit nicht mehr wegzudenken und verfahrensrechtlich unverzichtbar. Das Handbuch stellt die Änderungen ganz aktuell dar und beschäftigt sich ausführlich mit deren Auswirkungen in der Praxis. Die jüngste Gesetzesänderung in Bezug auf die Vergütung der Verfahrenspfleger ist bereits berücksichtigt. Auf die nunmehr gesetzlich eigenständig geregelte Umgangspflegschaft wird ebenfalls eingegangen.Handbuch Anwalt des Kindes. Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche. 2. Aufl.MonographieDR17704GesetzgebungKindFamilieVerfahrensrechtVergütungKindschaftsrechtVerfahrensbeistandschaftUmgangspflegschaftRechtsgrundlageAufgabenbereichFachlichkeitFGG-ReformHandbuch