Sauren, Marcel M.1987-12-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261986https://orlis.difu.de/handle/difu/537944Die Option der Wohnungseigentümergemeinschaft hat durch den Erlass der Oberfinanzdirektionen einen restriktien Anwendungsbereich erhalten, der bei einer näheren Überprüfung nicht gerechtfertigt erscheint. Vielmehr sind aufgrund der Sonderinteressen jedes einzelnen Wohnungseigentümers alle Leistungen der Gemeinschaft an ihn steuerbar, soweit sie nicht die Tätigkeiten im engsten Verwaltungsbereich betreffen. Dieser, an sich durch § 4 Nr. 13 UstG steuerfreie Bereich kann aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer steuerpflichtig behandelt werden. Dadurch kann der Eigentümer seine Mehrwertsteuerzahllast durch die in seinem an die Gemeinschaft gezahlten Entgelt enthaltene Vorsteuer verringern. Diese weitere Vorsteuerverrechnung ist jedoch wirtschaftlich nur dann sinnvoll, wenn sie die notwendig durch Option verursachten Mehrkosten, wie z.B. Verwaltungsonderverguetung, Vergütung für Umsatzsteuerklärungen usw., übersteigt. (rh)WohnungseigentumsgesetzUmsatzsteuerSteuerrechtMehrwertsteuerWohnungseigentümergemeinschaftWohnungseigentumRechtWohnungDie Mehrwertsteueroption der Wohnungseigentümergemeinschaft.Zeitschriftenaufsatz125381