Hoffmann, Jens2012-04-202020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520121439-6351https://orlis.difu.de/handle/difu/174811Die Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche ist für die potenziell Geschädigten regelmäßig mit großen Schwierigkeiten verbunden. Sofern öffentliche Auftraggeber betroffen sind, könnte die Zuhilfenahme des Vergaberechts eine deutliche Erleichterung bedeuten. Wenn sie nämlich von Bietern, die in der Vergangenheit eine schwere Verfehlung begangen haben, zur Wiederherstellung der vergaberechtlichen Zuverlässigkeit verlangen könnten, einen etwaigen, durch die schwere Verfehlung entstandenen Schaden auszugleichen und sich an der Aufklärung des zum Schaden führenden Sachverhalts zu beteiligen, würde ihnen ein erhebliches Druckmittel zur Verfügung stehen. Im Widerstreit stehen dabei auf der einen Seite die Interessen der öffentlichen Auftraggeber an einem schnellen und umfassenden Schadensausgleich und auf der anderen Seite die Interessen der Bieter, die einerseits dem Erhalt neuer Aufträge, andererseits aber auch der Abwehr rechtlich unberechtigter Ansprüche gelten. Ausgehend von Sinn und Zweck der vergaberechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung untersucht der Beitrag, inwieweit es öffentlichen Auftraggebern erlaubt ist, die Annahme einer erfolgreichen Selbstreinigung eines Bieters von der Schadenswiedergutmachung und der Aufklärung des zum Schaden führenden Sachverhalts abhängig zu machen.Sachverhaltsaufklärung und Schadenswiedergutmachung bei der vergaberechtlichen Selbstreinigung.ZeitschriftenaufsatzDM12052501VerwaltungsrechtVergabeSchadenersatzRechtsprechungVergaberechtKartellrechtZuverlässigkeitVOL/A