Sieme, Stefan2013-10-142020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520131617-1063https://orlis.difu.de/handle/difu/220122Aufträge über Reinigungsdienstleistungen erreichen oder überschreiten oft den Schwellenwert gem. § 2 Nr. 2 VgV, so dass öffentliche Auftraggeber ein europaweites Vergabeverfahren nach den §§ 97 ff. GWB durchführen müssen. Dem Versuch, Reinigungsarbeiten im Wege einer Zusammenarbeit von öffentlichen Einrichtungen ausschreibungsfrei zu vergeben, hat der EuGH mangels Wahrnehmung einer ihnen obliegenden Gemeinwohlaufgabe eine Absage erteilt. Aus Sicht einer Vergabestelle ist bei jeder Vergabe das finanziell erstrebenswerte Ziel, den Auftrag zu einem möglichst niedrigen Preis zu vergeben, mit den weitergehenden Wünschen vor dem an eine gute Reinigungsqualität und einen verlässlichen Vertragspartner in Einklang zu bringen. Zugleich sind die Bieter, um sich am stark umworbenen Markt behaupten zu können, bestrebt, alle Möglichkeiten zur Ermittlung des optimalen Preis-Leistungsverhältnisses auszunutzen. Vor diesem Hintergrund erhält der gesetzliche Mindestlohn im Reinigungsgewerbe eine besondere Bedeutung sowohl für die Bieter bei ihrer Angebotskalkulation als auch für die Vergabestellen bei der Auswertung der Angebote. Im Beitrag werden die Bedeutung von pauschalen prozentualen Aufschlägen (oft 70 %) auf den gesetzlichen Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk sowie die Kalkulation der Stundenverrechnungssätze im Vergabeverfahren untersucht.Stundenverrechnungssätze und prozentuale Aufschläge auf den gesetzlichen Mindestlohn bei Ausschreibungen von Reinigungsdienstleistungen.ZeitschriftenaufsatzDM13092003VerwaltungsrechtVergabeverfahrenAusschreibungVergabeVorschriftGebäudereinigungDienstleistungHandwerkArbeitslohnVergaberechtMindestlohnReinigungsgewerbe