Bargen, Joachim von1980-02-022020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251971https://orlis.difu.de/handle/difu/452819Noch heute gelten in Baden-Württemberg viele der während des 19. Jahrhunderts im Zuge der evangelischen Erweckungsbewegung und der katholischen Erneuerungsbewegung gegründeten Diakonissenhäuser, Vincentiusvereine, Mädchenheime, Kinderhorte als Körperschaften öffentlichen Rechts, obwohl vergleichbare Verbände außerhalb Badens als privatrechtliche Vereine qualifiziert sind. Für den Bereich der Verbände und Stiftungen gilt entsprechendes. Die Beobachtung eines offensichtlich ungewöhnlichen Gebrauchs öffentlich-rechtlicher Gestaltungstypen wird zum Anlaß genommen, das organisationsrechtliche System des Großherzogtums auf Ursprung und Entwicklung hin zu untersuchen. Im Mittelpunkt stehen die aufgrund des Abschn. 9, II des Konstitutionsedikts entstandenen Körperschaften und Stiftungen.KörperschaftAnstaltStiftungRechtsgeschichteVerwaltungsrechtLandesgeschichteGeschichteRechtKörperschaften, Anstalten und Stiftungen im Rechtssystem des Großherzogtums Baden. Ein Beitrag zur Unterscheidung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht.Monographie029715