Pothmann, Jens2014-06-272020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920141861-6631https://orlis.difu.de/handle/difu/274362Die kommunalen Jugendämter sind mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes Anfang 2012 nach einem mehrjährigen Entwicklungsprozess unter Beteiligung von Praxis, Politik und Wissenschaft vom Gesetzgeber dazu verpflichtet worden, durchgeführte Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Abs. 1 SGB VIII für die amtliche Kinderund Jugendhilfestatistik zu erfassen und an die Statistischen Landesämter zu melden. Dies ist eine unmittelbare Folge der rechtlichen Änderungen durch das Bundeskinderschutzgesetz mit Blick auf eine Erweiterung der Wissensbasis über einen institutionellen aktiven Kinderschutz (vgl. Deutscher Bundestag, 2011; BMFSFJ, 2012). Damit ist zwar das im Kontext der Kinderschutzdebatte viel zitierte "Erkenntnisproblem" keineswegs gelöst (vgl. z.B. NZFH, 2013), aber immerhin kann über die neue Teilerhebung ein empirischer Beitrag geleistet werden, die bundesweite Datengrundlage über die Prävalenz und die Entwicklungsdynamik angezeigter und von den Jugendämtern festgestellter Kindesvernachlässigungen und -misshandlungen zu verbessern.Erweiterte Wissensbasis zum kommunalen Kinderschutz. Gefährdungseinschätzungen der Jugendämter im Spiegel amtlicher Daten.ZeitschriftenaufsatzDR20185SozialwesenJugendhilfeKindSchutzRisikoanalyseStatistikDatenerhebungErhebungsmethodeVergleichsuntersuchungBundeslandRegionale DisparitätKinderschutzSchutzauftragBundeskinderschutzgesetzGefährdungseinschätzungZuständigkeit