Kropp, Olaf2010-02-022020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520090943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/169256Am 12.12.2008 ist die Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle in Kraftgetreten. Sie muss bis zum 12.12.2010 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie benennt in Anhang II verschiedene Verfahren der Verwertung von Abfällen. Dabei betrifft das Verfahren R1 die energetische Verwertung. Hierzu bestimmt eine Fußnote, dass Verbrennungsanlagen, deren Zweck in der Behandlung fester Siedlungsabfälle besteht, nur dann unter dieses Verfahren fallen, wenn sie eine bestimmte Energieeffizienz aufweisen. Mit dieser sog. "Energieeffizienzformel" ist eine Reihe von Rechtsfragen verbunden.Die Energieeffizienzformel der neuen Abfallrichtlinie.ZeitschriftenaufsatzDM10010830AbfallrechtAbfallverwertungAbfallverbrennungVerbrennungsanlageSiedlungsabfallRichtlinieEntsorgungEnergieeffizienzEU-RichtlinieUmsetzung