Mietzsch, Oliver2020-04-072020-04-072022-11-252020-04-072022-11-2520200340-4536https://orlis.difu.de/handle/difu/259356Seit nunmehr zehn Jahren ist die Verordnung (EG) 1370/2007 in Kraft. Auch wenn einige ihrer Bestimmungen wie insbesondere die Vergaberegeln erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung umgesetzt werden mussten, so hat diese Verordnung bereits zum Zeitpunkt ihrer Verabschiedung im Jahre 2007 in vielen Teilen der EU große Wellen geschlagen. Immerhin ging und geht es um nicht mehr oder weniger als die Marktöffnung im ÖPNV. In den letzten Jahren hat sich die Auseinandersetzung weg von der europäischen hin zur nationalen Ebene bewegt. Hierbei standen bzw. stehen Fragen wie die Zulässigkeit von Direktvergaben z. B. auch an Gruppen von Behörden, das Verhältnis von vor bzw. nach der Verordnung in Kraft getretenen Betriebsbeihilfen im ÖPNV sowie in jüngster Zeit der vermeintliche Anspruch von Verkehrsunternehmen auf Erlass einer Allgemeinen Vorschrift im Mittelpunkt. Trotz vielfältiger Versuche, den Kernbestand der Verordnung für die eigenen Zwecke umzudeuten, hat sich diese in der konkreten Rechtsanwendung als erstaunlich stabil erwiesen, wie das Beispiel der Allgemeinen Vorschrift zeigt.10 Jahre Marktöffnung im ÖPNV. Versuch einer Bilanz am Beispiel der Allgemeinen Vorschrift!Zeitschriftenaufsatz1868-79112463892-4241262-7Öffentlicher VerkehrÖPNVPersonenverkehrNeuordnungWettbewerbMarktöffnungVergaberechtVerordnungEuroparechtAuftragsvergabeNahverkehrsunternehmenRechtsanwendungWirtschaftlichkeitGemeinwirtschaftlichkeitDirektvergabeEigenwirtschaftlichkeit