1981-11-272020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261981https://orlis.difu.de/handle/difu/481439Bei landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben kann in aller Regel nicht davon ausgegangen werden, dass ein als Altenteil errichtetes Wohnhaus diesem Betriebe dient. Damit ist auch eine Voraussetzung einer Privilegierung nach § 35 Absatz 1 Bundesbaugesetz nicht erfüllt. Im vorliegenden Falle handelt es sich um Tierhaltung in Verbindung mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 4,4 ha Wiesen und Weideland und um die beabsichtigte Errichtung eines Neubaues im Außenbereich, die versagt wurde. Aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (Revisionsverfahren). GBaurechtBundesbaugesetzBauordnungsrechtWohnungAltenteilAußenbereichLandwirtschaftNebenerwerbsbetriebWohngebäudeBetriebserfordernisGerichtsentscheidungRechtsprechungBebauungsrecht. BBauG 1960, 1976, 1979 § 35 Absatz 1, Nr.1. Bundesverwaltungsgericht, Urt. des 4. Senats vom 24. Oktober 1980 BVerwG 4 C 35.78.Zeitschriftenaufsatz062855