Scherer, Inge2000-07-182020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620003428098765https://orlis.difu.de/handle/difu/77491Frage ist, ob das Streikrecht und damit einhergehend auch das Aussperrungsrecht in den Arbeitsbereichen der Daseinsvorsorge aufgrund der Eingriffe der arbeitskampfführenden Parteien in die Rechtsgüter und Rechtspositionen der Bürger eingeschränkt ist. Zunächst werden einige Fakten zu jüngsten Streikaktionen in Bereichen der Daseinsvorsorge von 1950 bis 1992 aufgezeigt (z.B. Wasserstraßen, Kommunalbetriebe, Öffentlicher Dienst). Damit verglichen wird die typischerweise bei einem Streik außerhalb der Daseinsvorsorge bestehende Konfliktkonstellation verglichen. Die zentrale Frage ist, inwieweit sich die betroffenen Bürger Eingriffe in ihre Rechtsgüter und Rechtspositionen aufgrund des Streikrechts gefallen lassen müssen. kirs/difuGrenzen des Streikrechts in den Arbeitsbereichen der Daseinsvorsorge. Schutz der Bürger vor gezielter Schädigung durch Streiks.MonographieDW6096ArbeitArbeitsrechtSozialrechtDaseinsvorsorgeBeamterArbeitnehmerStreikZulässigkeitUnzulässigkeitStreikrechtStreikverbot