1982-06-292020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251980https://orlis.difu.de/handle/difu/487019Die Steigerungsrate der Umweltschutzdelikte betrug 1977 noch 11,5 %, ist jedoch im Jahre 1978 wie schon 1976 negativ. Die Verstöße gegen die §§ 38 u. 39 Wasserhaushaltsgesetz machen mit ca. 90 % den Hauptteil der Delikte aus. Die Steigerungsrate betrug bei Abfalldelikten 17,2 % und liegt damit weit über der von 1977 (7,4 %). Um 15 % stiegen die erfaßten Fälle der Verstöße gegen die §§ 63 u. 64 Bundesimmissionsschutzgesetz. Die Aufklärungsquote bei Umweltschutzdelikten lag 1978 bei ca. 75 %. Auch 1978 ist der Umweltstraftäter nach den überwiegenden Merkmalen der Statistik deutscher Staatsangehöriger, männlich, zwischen 40 und 60 Jahren alt und bisher noch nicht kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten. Er verstößt in seiner Wohnort-Gemeinde mit weniger als 20.000 Einwohnern gegen die §§ 38 u. 39 WHG und begeht die Tat allein. lt/difuUmweltschutzdeliktUmweltkriminalitätAbfallImmissionsschutzUmweltschutzStatistikKriminalstatistikUmweltschutzdelikte 1978. Eine Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik.Monographie068693