Meiwald, Peter2015-09-172020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520150941-9225https://orlis.difu.de/handle/difu/215818Nach Informationen des Umweltbundesamtes (UBA) wurden im Jahr 2012 nur knapp 40 Prozent der auf den Markt gebrachten Elektrogeräte gesammelt. Der überwiegende Teil wurde in Schubladen und Kellern der VerbraucherInnen gehortet oder landete auf Müllhalden in Afrika oder Asien, wodurch viele Giftstoffe in die Umwelt gelangen. Bereits nach dem alten Elektrogerätegesetz (ElektroG) von 2005 waren die Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten auch für deren ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Um die Rückgabequote zu steigern, wird es laut neuem ElektroG in der Zukunft mehr Orte geben, an denen Elektrogeräte zurückgegeben werden können, denn für viele VerbraucherInnen ist oft der kommunale Wertstoffhof schwer zu erreichen. Rückgabemöglichkeiten soll es nun auch bei großen Elektromärkten geben. In dem Beitrag zur Novellierung des ElektroG wird insbesondere darauf eingegangen, dass die Chance verpasst wurde, etwas gegen die von den Herstellern geplante Obsoleszenz der Geräte zu unternehmen. Elektrogeräte gehen immer schneller kaputt und es ist an der Zeit, nicht nur Recycling und Entsorgung der Produkte zu betrachten, sondern bereits beim Produktdesign anzusetzen, so dass Elektro- und Elektronikgeräte wieder langlebiger und auch reparierfähiger werden.Elektroschrott zwischen Goldmine und Wertstoffhof. Novelle des Elektrogerätegesetzes.ZeitschriftenaufsatzDH22260EntsorgungAbfallElektrogerätAbfallverwertungRecyclingAbfallbehandlungAbfalltransportAbfallrechtGesetzgebungElektroschrottAbfallsammlungAbfallvermeidungLebenszyklusRessourcenschutzElektrogerätegesetz (ElektroG)Novellierung