2005-08-022020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520050943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/1293501) Zur Berechtigung von Einwänden, die die deutsche Abfallbehörde gegen die Verbringung von schadstoffbelastetem Altholz nach Italien zum Zwecke der stofflichen Verwertung in der Spanplattenproduktion erhoben hat. 2) Deutsche Regelungen über Schadstoffgrenzwerte können bei wissenschaftlich anerkannter Gesundheitsgefährlichkeit des Schadstoffes (hier Arsen) auch dann eine verhältnismäßige Beschränkung des innergemeinschaftlichen Handels mit zur Verwertung bestimmtem Altholz aus Deutschland bewirken, wenn sie nur einen deutlich geringeren Schadstoffgehalt zulassen als die Regelungen anderer Mitgliedstaaten oder sonstige nichtstaatliche Regelwerke. difuEinwände der deutschen Abfallbehörde gegen innergemeinschaftliche Abfallverbringung. OVG Koblenz, Urteil vom 30. März 2005 - 8 A 12219/04.OVG.ZeitschriftenaufsatzDC5018EntsorgungAbfallAbfalltransportAbfallverwertungSpanplatteHolzwerkstoffindustrieSpanplattenwerkAbfallverbringungsrechtSchadstoffbegrenzungAbfallverbringungAbfallexportGrenzüberschreitendEU-Mitgliedstaat