Kleerbaum, Klaus-Viktor2016-05-122020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620100177-9184https://orlis.difu.de/handle/difu/211511Mit seinem Urteil vom Februar hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Regelleistungen nach SGB II (Hartz-IV-Gesetz) nicht verfassungsgemaß sind. Damit hat das Gericht nicht nur die größte Sozialreform Deutschlands in Teilen für nichtig erklärt, sondern zugleich eine Vielzahl von Aussagen getroffen, die den Bundestag verpflichtet, bis zum Ende dieses Jahres Neuregelungen zur Bemessung der Regelleistungen nach einem transparenten Verfahren und aufgrund empirisch verlässlicher Zahlen und Fakten vorzunehmen. Der Rechtsexperte Klaus-Viktor Kleerbaum zu den Folgen.Hartz-IV-Empfänger: Regelsätze rauf oder runter?ZeitschriftenaufsatzDCF0256VerfassungsrechtSozialrechtSozialhilfeBundesverfassungsgerichtSozialgesetzbuch IIGesetzesreform