Brauneck, Anja1997-10-152020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251997https://orlis.difu.de/handle/difu/103919Als öffentlicher Repräsentationsraum vermag das Theater die allgemeinen Lebensverhältnisse in einem Staat affirmativ oder kritisch darzustellen. Die Autorin behandelt die Rechtsstellung des Theaterwesens in den drei aufeinanderfolgenden Epochen Kaiserreich, Weimarer Republik, Nationalsozialismus. Die Epoche 1871-1918 ist einerseits gekennzeichnet durch die Einführung des Konzessionssystems für öffentliche Spielstätten und einen Ausbau der Subventionspraxis, andererseits durch einschneidende staatliche Zensurmaßnahmen, die zum Teil durch die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte korrigiert wurde. In der Weimarer Republik ist die Abschaffung obrigkeitlicher Gängelung nur gegenüber dem unpolitischen Theater konsequent verwirklicht worden. In der Endphase der Republik mehrten sich die Restriktionsmaßnahmen der Polizeibehörden zumal gegen das linksgerichtete Theater (Aufführungsverbote). Die totale Indienstnahme des Theaterwesens durch die nationalsozialistischen Machthaber seit 1933 wurde mittels einer "Reichskulturkammer" und eines "Reichstheatergesetzes" von 1934 möglich. gar/difuDie Stellung des deutschen Theaters im öffentlichen Recht 1871-1945.MonographieS97090045TheaterGewerberechtKonzessionKulturpolitikSubventionPolizeiGewerbeGemeindeunternehmenRechtsgeschichteVerfassungsrechtKulturTheaterrechtTheatergeschichtePolizeirechtZensurKunstfreiheit