Thomé-Kozmiensky, Sophie1995-03-292020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251994https://orlis.difu.de/handle/difu/100349Die Verpackungsverordnung (VerpackVO) will den Verpackungsabfall reduzieren und benutzte Verpackungen einer Wiederverwendung zuführen. Dazu begründet sie jedoch keine Rückgabe-, sondern nur Rücknahmepflichten. Ihre Definition von Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen ermöglichen keine klare Abgrenzung der einzelnen Verpackungsarten untereinander; auch der Inhalt der Rücknahmepflicht ist nicht eindeutig definiert. Damit wird das aus Art. 20 Abs. 3 GG folgende rechtsstaatliche Gebot hinreichender Bestimmtheit verletzt. Soweit die VerpackVO über ihre Ermächtigungsgrundlage unter Einbeziehung des Abfallgesetzes hinausgeht, ist sie nichtig. Die entsorgungspflichtige Körperschaft (Gemeinde oder Kreis) ist grundsätzlich nicht zur Mitwirkung am Dualen System gezwungen, kann jedoch ihr erforderliches Einvernehmen nicht willkürlich verweigern. Es ist zulässig, daß die kommunalen Entsorgungsbetriebe zusammen mit privaten Entsorgungsgesellschaften Gemeinschaftsunternehmen gründen. Die 1991 gegründete "Duales System Deutschland GmbH" wirft kartellrechtliche Probleme auf, die in der Arbeit geklärt werden sollen. kmr/difuDie Verpackungsverordnung. Rechtmäßigkeit, "Duales System", Europarecht.MonographieS95040020AbfallrechtUmweltschutzrechtAbfallwirtschaftWirtschaftsrechtEuroparechtWirtschaftsentwicklungUmweltschutzEntsorgungVerpackungsverordnungDuales SystemVerpackungRücknahmeKartellrechtGrüner Punkt