Struck, NorbertHemker, Bernd2012-06-012020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920110947-8957https://orlis.difu.de/handle/difu/273181Der Arbeitskreis der JugendhilfereferentInnen im Paritätischen Gesamtverband begrüßt die Initiierung und den Aufbau von Ombudsstellen der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen und ihre Familien. Diese Beschwerdestellen dienen als unabhängiges Instrument der Unterstützung und Durchsetzung der Rechte junger Menschen im Verhältnis zu den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Sie ergänzen strukturell das partnerschaftliche Zusammenwirken der Jugendhilfeträger und sollten sich zum Normalfall der Partizipation in der Kinder- und Jugendhilfe entwickeln.Ombudschaften als Normalfall der Partizipation.ZeitschriftenaufsatzDR19084PartizipationJugendlicherKindSozialarbeitJugendhilfeErziehungshilfeOmbudschaftKonzeptionOrganisationsformZuständigkeitUmsetzungUN-KinderrechtskonventionKinderrecht