Schall, Kurt1980-02-032020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261971https://orlis.difu.de/handle/difu/460284Die Reichsstadt Nürnberg besaß von 1256 bis 1806 eigene Verwaltungsträger und Gerichtspersonen, die sich von den Beamten des Kaisers und der Fürsten in Rechten, Pflichten und Befugnissen unterschieden. Obwohl sich im Laufe der Jahrhunderte die Funktionen der einzelnen Amtsträger geändert oder die Zuständigkeiten verschiedener Ämter gewechselt haben, wurde die Selbstverwaltung Nürnbergs stets durch zwei Behörden, nämlich den ,,Kleineren'' und den ,,Größeren Rat'' der ,,Genannten'' geleitet. Allgemein waren die Genannten vertrauenswürdige, ehrenhafte und wohlhabende Bürger. Als Gremium waren sie der Ausschuß der Bürgerschaft. Die Aufgaben und Rechte der Genannten als Einzelpersonen und als Vereinigung sind Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.VerwaltungsträgerGerichtspersonSelbstverwaltungStadtgeschichteRechtsgeschichteVerwaltungsorganisationGeschichteRechtVerwaltungDie Genannten in Nürnberg.Graue Literatur037872