Bonhage, Jan D.2008-11-072020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252008978-3-428-12111-30582-0200https://orlis.difu.de/handle/difu/164993Grund und Grenze der Zustandsverantwortlichkeit für Altlasten waren jahrzehntelang umstritten. Das Bundesverfassungsgericht benannte in seinem Beschluss vom 16.02.2000 Gründe, maß sie an der Eigentumsgewährleistung und zeichnete Zumutbarkeitsgrenzen vor. Der Autor untersucht, wie sich diese Erwägungen in die Dogmatik des Artikels 14 GG einfügen, was grundrechtsdogmatisch die Unzumutbarkeit einer Belastung bezeichnet und in welchem Verhältnis Unzumutbarkeit und Grenzen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz stehen. Herzstück der Arbeit ist ein modifiziertes Gleichheitsmodell. Anschaulich analysiert der Autor die drei Bezugspunkte gleichheitsrechtlicher Argumentation: die nach dem Gesetz maßgebenden Unterschiede, den Zweck der Regelung und deren Wirkungen. Er identifiziert Sachlichkeitserwägungen als Gegenstand der Unterschied-Zweck-Relation und Erwägungen zu Art und Ausmaß einer Ungleichbehandlung als Gegenstand der Unterschied-Wirkungs-Relation. Mit der Abgrenzung zur freiheitsrechtlichen Verhältnismäßigkeit trägt der Autor zugleich zum Diskurs über Grundrechtskonkurrenzen bei.Grund und Grenze. Grenzen aus der Eigentumsgewährleistung und dem allgemeinen Gleichheitssatz. Dargestellt am Beispiel polizei- und bodenschutzrechtlicher Zustandsverantwortlichkeit.MonographieDM08081926BodenrechtEigentümerOrdnungsrechtBodenschutzBodenverunreinigungVerfassungsrechtUmweltschutzrechtBundesbodenschutzgesetzAltlastensanierungGrundstückseigentümerZustandsverantwortlichkeitPolizeirechtRechtsgrundlage