Thormann, Martin2016-12-272020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520160029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/228102Während Gemeinderatssitzungen sowohl aus einem öffentlichen als auch aus einem nicht öffentlichen Teil bestehen, tagt der Aufsichtsrat privatrechtlich verfasster Öffentlicher Unternehmen stets nicht öffentlich. Das war zwar schon immer so; einen überzeugenden sachlichen Grund dafür aber gibt es nicht. Die Chance, mehr Transparenz herzustellen, wurde mit der Aktienrechtsnovelle 2016 erneut verpasst.Generelle Nichtöffentlichkeit der Aufsichtsratssitzungen Öffentlicher Unternehmen - warum eigentlich? Worauf (auch) die Aktienrechtsnovelle 2016 eine Antwort schuldig bleibt.ZeitschriftenaufsatzDM16121519VerwaltungsrechtKommunalrechtGemeindeunternehmenÖffentliches UnternehmenÖffentlichkeitTransparenzAufsichtsratAktienrechtGesetzesnovelle